Blogbeitrag
19 | 042010
Ein Stück mehr RECHTssprechung gegen GEZ-Abzocke
Geschrieben von Stefan um 2:06 Uhr

Wer kennt sie nicht, die GEZ. Und wer hat sich noch nicht über die Vorgehensweise und die Forderungen aufgeregt. Nun gibt es aber endlich wieder einmal ein Gerichtsurteil, das die Abzocke der zentralen Gebühreneinzieher etwas eingrenzt.
Es ging wieder einmal um die Frage, ob für einen beruflich genutzten Computer im Arbeitszimmer auch Rundfunkgebühren zu zahlen sind, wenn im privaten Bereich des Hauses bereits angemeldete TV- und Radiogeräte vorhanden sind. Nun entschied der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel in einem Urteil, dass es nicht nötig ist, einen internetfähigen PC anzumelden, wenn es schon angemeldete Geräte im selben Hause gibt, auch wenn es sich um einen beruflich genutzten PC handelt, der im Arbeitszimmer steht. Damit gab das Gericht einem selbständigen Informatiker Recht, der einen PC im Arbeitszimmer seines Hauses aufstellte, den er beruflich nutzte.

Der Hessische Rundfunk begründete seine Forderungen unter anderem damit, dass es kein angemeldetes Rundfunkgerät in diesem Arbeitszimmer gebe. Laut Gerichtsurteil ist aber das Grundstück entscheidend und nicht nur das einzelne Arbeitszimmer. Wenn auf diesem Grundstück bereits ein angemeldetes Gerät betrieben wird, ist auch der beruflich genutzte PC im Arbeitszimmer als Zweitgerät von der Anmeldung befreit.
Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs wurde nun eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt bestätigt (AZ 10 A 2910/09). Da es aber diesbezüglich noch kein Grundsatzurteil vom Bundesverwaltungsgericht gibt, ist diese Rechtslage nicht ganz zuverlässig geklärt. Es gab in der letzten Zeit mehrere unterschiedliche Entscheidungen zu diesem Thema. Dabei konnte auch öfters festgestellt werden, dass durchaus auch die Belange der GEZ berücksichtigt wurden.
Sicher ist es aber ein gutes Zeichen, dass die GEZ nicht mit allen ihren Forderungen durchkommt. Und wichtig ist es auch, dass man immer genau prüft, welche der gestellten Forderungen der GEZ wirklich gerechtfertigt sind und welche nicht. Mal ganz abgesehen von der generellen Frage, ob solch eine Vereinigung wie die GEZ überhaupt noch weitermachen sollte mit dieser systematisch durchgeführten Ausbeutung unserer Geldbeutel.
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Kommentare: 10
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Crazy Girl 19.04.2010 um 11:05 Uhr
Bei mir hatte die GEZ damals auch versucht doppelt abzuzocken und mir nach meiner Anmeldung zur Selbständigkeit gleich ne Rechnung geschickt. Ich hab das Teil einfach zurückgeschickt mit einem Kommentar wie “bereits angemeldet unter Nr….” und dann hab ich nie mehr was gehört
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Stefan 19.04.2010 um 12:48 Uhr
Hallo Tanja,
vielen Dank für Deinen Kommentar!
Da kannst Du Dich wirklich glücklich schätzen, dass die GEZ so schnell Ruhe gegeben hat, denn das ist nicht immer so.
Viele Grüße!
Stefan
3
Crazy Girl 19.04.2010 um 19:33 Uhr
Dann hatte ich ausnahmsweise mal Glück *uff*
Von uns Selbständigen wollen eh so viele was (vor allem Monetas), dass es echt lästig wird. Aber warum sollte ich, von zu Hause aus tätig, zweimal das Gleiche bezahlen, einmal als Privatperson und einmal als Geschäftliche… das wär mir ja schon gar nicht in den Sinn gekommen :twisted:
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Stefan 19.04.2010 um 20:05 Uhr
Naja, Du vergisst, dass man als GEZ-Angestellter verpflichtet ist, den Verstand an der Pforte abzugeben. :lol:
Wie sonst kommen diese ganzen willkürlichen Einfälle sonst zustande, denn mit Verstand betrachtet müssten sich die Angestellten selbst fragen, auf welche Ideen sie immer wieder kommen.
Aber ein solcher Arbeitsplatz hat auch seine Vorteile. Denn wo bist Du sicherer vor der GEZ, als bei der GEZ selbst?
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Crazy Girl 20.04.2010 um 10:53 Uhr
*lacht* ja, so kommt einem das in der Tat vor…
Ich vermute aber auch, dass das eine gezielte Abzocke ist. Eigentlich gehört dieser Verein bzw. das System eingestampft, aber dass das gar nicht so einfach geht, haben wir Mr. Hitler zu verdanken.
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Stefan 20.04.2010 um 17:42 Uhr
Natürlich ist das eine gezielte Abzocke. Das stellt immerhin eine dauerhafte und nicht gerade kleine Einnahme für den Staat ein.
Nicht ohne Grund werden Posten in den so wichtigen Führungspositionen der öffentlich rechtlichen Anstalten, welche ja die Grundlage darstellt für die GEZ, besetzt von Politikern, die dafür sorgen wollen, dass sich an dieser Abzocke auch nichts ändert.
Nicht umsonst werden dort Personen ganz schnell abgesägt, die diese Meinung nicht teilen wollen.
Da kann man auch mal schlechte Presse verkraften, wenn man damit immer noch Geld verdient.
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Crazy Girl 20.04.2010 um 18:52 Uhr
Mich stört vor allem auch dieser dicke aufgeblasene Verwaltungsapparat, der wohl wie in den meisten anderen Fällen auch, kaum als wirtschaftlich arbeitend zu bezeichnen ist…
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Brigitte Dohrenbusch 28.06.2011 um 10:36 Uhr
Hallo Stefan! Ich finde das Schüler, Auszubildene und Studenten die noch im Haushalt der Eltern leben keine GEZ bezahlen sollten. Meine Tochter hat vor kurzem einen Job angefangen bei dem sie 300,- Euro im Monat verdient.Der Vertrag ist bis 09.2011 befristet.Das Geld braucht sie, da sie ab Oktober studieren möchte. Sie liegt damit 9,- Euro über der Befreiungsgrenze und soll nun GEZ-Gebührenzahlen. Das gleiche wird meiner anderen Tochter passieren, wenn sie im August ihre Ausbildung anfängt. Dann bezahlt unser Haushalt 3x die GEZ-Gebühr und das empfinde ich als Abzocke.
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Stefan 28.06.2011 um 15:57 Uhr
Hallo Brigitte!
Das ist in der Tat ärgerlich, gerade wenn es sich um eine so kleine Summe handelt, die Deine Tochter zu viel bekommt…
Ohne Dich jetzt auf dumme Gedanken zu bringen, möchte ich Dich aber nur daran erinnern, dass Du nicht verpflichtet bist, die GEZ zu Kontrollen in Dein Haus/Wohnung zu lassen. Und sofern Deine Tochter sich noch nicht angemeldet hat bei der GEZ, dann… [Freies Feld für Gedankengänge aller Art]…
Ich hoffe, Du verstehst meinen Hinweis!
Davon mal abgesehen wird sich das sowieso ändern, wenn die Geräte per Haushalt bezahlt werden sollen. Dann ist es egal, wieviel Deine Töchter verdienen, wenn sie in Deinem Haushalt wohnen, dann muss nur einmal die Abgabe bezahlt werden. Insofern dann ein Vorteil für Dich.
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Brigitte Dohrenbusch 29.06.2011 um 09:38 Uhr
Hallo Stefan!
Danke für deine Antwort.Sie hat mir sehr geholfen.