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02 | 032010

Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig

Geschrieben von um 18:02 Uhr

Ja, eigentlich wollte ich diesen Artikel über unsere so geliebte Vorratsdatenspeicherung anders beginnen. Nun kommt mir aber dabei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazwischen, dass heute die Vorratsdatenspeicherung als unzulässig beurteilt hat.

Nach dem 2008 in Kraft getretenen Gesetz sollten Verbindungsdaten aus der Telefon-, Mail- und Internetnutzung sowie Handy-Standortdaten für sechs Monate gespeichert werden. Diese Daten sollten abrufbar sein für die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr. In Eilverfahren hatte Karlsruhe die Nutzung der Daten bereits eingeschränkt.

Ich bin ehrlich gesagt sehr froh, dass dieses heiß umstrittene Gesetz nun als verfassungswidrig befunden wurde, denn als nichts anderes konnte man dieses Gesetz sonst bezeichnen. So wird einmal mehr dem Staat ein Riegel vorgeschoben, einfach alles an Daten zu sammeln, ohne einen konkreten Verdacht zu haben. Außerdem wurde von Anfang an bemängelt, dass die Sicherheit dieser gesammelten Daten nicht gewährleistet ist und diese Daten unter Umständen missbraucht werden könnten. Ganz abgesehen davon wurden noch nicht einmal konkrete Angaben dazu gemacht, wofür diese Daten überhaupt gespeichert werden sollten.

Dem Urteil zufolge müssen nun alle bisher gespeicherten Daten umgehend gelöscht werden, da das bisherige Gesetz auch nicht in eingeschränktem Umfang mehr angewendet werden darf und für nichtig erklärt wurde.

Klare Vorgaben vom Gericht

Das Gericht betonte, dass vom Grundsatz her nichts gegen eine Vorratsdatenspeicherung spricht. Die Karlsruher Richter machten dem Gesetzgeber aber klare Vorgaben für eine gesetzeskonforme Speicherung der Daten. So ist für die Speicherung eine Gesetzesänderung nötig, die  Sicherheit der Daten muss beaufsichtigt werden und der Betroffene muss erfahren, dass Daten von ihm übermittelt wurden. Wichtigste Voraussetzung für Karlsruhe ist, dass die Daten nur von den entsprechenden Telekommunikationsunternehmen gesammelt werden, so dass der Staat niemals selbst in Besitz eines Datenspeichers kommt.

Im umfangreichsten Massenklageverfahren in der Geschichte des Gerichts hatten fast 35.000 Bürger Beschwerde gegen das Gesetz eingelegt.

Mit dem heutigen Gerichtsurteil wurde einmal mehr dem Datenschutz in Deutschland der Rücken gestärkt. Bleibt zu hoffen, dass dies in Zukunft auch so weitergeführt wird.

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Kategorie » Datenschutz «

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